INFORMATIONEN ZUR DATENERHEBUNG GEMÄSS ARTIKEL 13 DSGVO

Die mlg- miteinander leben und gestalten gGmbH
Haus Müllestumpe
An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn
Geschäftsführer: Carsten Bambarandage-Koch, Herr Peter Kurenbach, Ralf Ramacher,

erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter dsb@muellestumpe.de oder unter Datenschutzbeauftragter c/o mlg-miteinander leben und gestalten gGmbH Haus Müllestumpe, An der Rheindorfer Burg 22, 53117 Bonn erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

Näheres unter: http://www.muellestumpe.de/?page_id=827

Beherbergungssteuer

Die Stadt Bonn erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine sogenannte Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Brutto-Logis-Preis auf alle privaten Übernachtungen. Ausgenommen von der Steuer sind solche Übernachtungen, die insbesondere mit der Berufs- und Gewerbeausübung, einer freiberuflichen, schulischen oder sonstigen zu Ausbildungszwecken dienenden Tätigkeit zwangsläufig verbunden sind. Dies muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden.

Als solche Nachweise werden anerkannt:

  • eine offizielle Akkreditierung des Beherbergungsgastes bei einem im Beherbergungszeitraum im Bonner Raum stattfindenden berufsbezogenen Kongress bzw. einer im Bonner Raum stattfindenden berufsbezogenen Tagung, Fortbildung oder Ähnlichem
  • die Buchung des Zimmers über den Arbeitgeber bzw. die Rechnungsstellung gegenüber dem Arbeitgeber

Quelle: Stadt Bonn, Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer

https://www.bonn.de/vv/produkte/Beherbergungssteuer.php